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Apotheke am Markt

Eine Apotheke für ganz Hoyerswerda

1614 wird in Hoyerswerda durch den damaligen Besitzer der Herrschaft Hoyerswerda, Freiherr Weighardt von Promnitz, erstmals das Recht („Privilegium“) zum Betreiben einer Apotheke vergeben: An den Apotheker Tobias Kretschmar. Die Herrschaft Hoyerswerda umfasste damals die Stadt Hoyerswerda und ca. 35 weitere Dörfer. Das Privilegium war personengebunden, enthielt aber mehrere Konkurrenzausschlussklauseln für das gesamte Gebiet der Stadt und Herrschaft Hoyerswerda. Man darf daher davon ausgehen, dass es lange Zeit die einzige Apotheke im Herrschaftsgebiet war.

Schadowitz wohlauf bis ins hohe Alter:

Es kann davon ausgegangen werden, dass Johann Schadowitz zunächst als kurfürstlicher Leibwächter und Kammerjunker (Diener) sowie später als Besitzer des Vorwerks von Särchen in der Apotheke am Markt zwischen 1662 und 1704 hin und wieder Apotheken-Waren bezog.

Vor allem als Schadowitz 1702, schwer erschöpft von seinem Kriegsdienst im Großen Nordischen Krieg (1700-1721), seine endgültige Entlassung aus dem kurfürstlichen Hofdienst erwirkte und sich in seinen letzten beiden Lebensjahren in die Pflege seiner Kretscham-Pächter begab, dürfte er in dieser Apotheke durch Bedienstete des Öfteren Arzneimittel bezogen haben.

StadtRallye mit Schadowitz durch die Altstadt Hoyerswerda

Hoyerswerda Schnitzeljagd Zeichnung schwarzweiß

Frage zur Station
"Apotheke am Markt"

Um welchen Baum windet sich noch heute die Apothekerschlange?

Dieser Baum ist auf dem Wappen der Stadt Hoyerswerda zu sehen.

Dieser Baum steht für Männlichkeit, Fruchtbarkeit und Stärke.

Wusstest du, dass Schadowitz über Prag von Kroatien nach Hoyerswerda kam? Finde „Prag“ auf der Postsäule, welche sich auf dem Marktplatz vor dir befindet. In dieser Richtung kannst du die nächste Station entdecken. 

Zur Station „Marktplatz Hoyerswerda“

Standorte der Apotheke in Hoyerswerda

Der ursprüngliche Standort der Apotheke befand sich in der Senftenberger Gasse, heute als Senftenberger Straße bezeichnet. Durch den großen Stadtbrand am 23. September 1679 brannte die Apotheke ab, mit ihr weitere 128 Wohnhäuser und das Rathaus.

Danach wurde die Apotheke am Markt am heutigen Standort „Am Markt 9“ wiedereröffnet.

Das Privilegium zum Betreiben einer Apotheke für die gesamte Herrschaft Hoyerswerda erhielt erstmals der Apotheker Tobias Kretschmar. Zwischen den Jahren 1614 und 1716 wechselten die Besitzer des Apotheken-Privilegums insgesamt achtmal.

Schon gewusst...

..., dass sich das Apotheker-Gewerbe historisch aus dem Drogen- und Gewürzhandel entwickelte?

Diese fliegenden Händler könnten zusammen mit heilkundigen Mönchen als die Vorläufer des Apothekers bezeichnet werden.

Quelle: Torsten Kellermann

StadtEntdeckerWissen

Hoyerswerda: Geschichte der Apotheke am Markt

historische Zeichnung
Quelle: Peter Biernath

Besitzer der Apotheke in Hoyerswerda

1614-1625   Tobias Kretschmar
1625-1651   Dr. Anton Faber
1651-1655   Martin Lange oder Langebäucher
1655-1673   Johann Bernhard(i)
1673-1675   Siegmundt Schulz(e), ab 1674 seine Witwe Anna Dorothea
1675-1683   Sartorius
1683-1688   Balthasar Mann
1688-1689   Witwe Anna Dorothea Mann (spätere Sartorius)
1689-1716   Ehrenfriedt Sartorius

Quelle: Marketingverein Familienregion HOY e.V.

Ein interessanter Rechtsfall

Erwähnenswert sei ein Konflikt des Apothekers Sartorius mit dem Besitzer des Burglehnhauses (dessen ehemaliger Standort ist die heutige Sparkasse ist):

Der Apotheker Sartorius führte hier einen langjährigen Prozess gegen Christoph Müller wegen dessen unbefugten Handels mit Gewürzen, Baumöl und anderen Materialien. Müller aber hielt sich nicht an den kursächsischen Urteilsspruch von 1685. Der Besitzer des Burglehnhauses stand unter der schützenden Gunst der Hoyerswerdaer Herrschaft und seines Amtes.

Über den Beruf des Apothekers

historisches Foto
Quelle: Peter Biernath

Die Entstehung des Apothekerberufes

1241 erließ der Stauffer Friedrich II., Kaiser des Heiligen Römischen Reiches, dem das Königreich Böhmen und mit ihr die Oberlausitz angehörte, erstmals eine Medizinal-Ordnung. Diese gilt als das Vorbild für Apothekengesetzgebung in Europa.

Hier wurden wichtige Bedingungen für das Apotheker-Gewerbe festgelegt, Gewerbe, das mittlerweile nicht nur Drogen und Gewürze verkaufte, sondern selbst auch für die Heilkunde verwendete Substanzen herstellte. Nach dieser ersten Medizinal-Ordnung mussten die Berufe Arzt und Apotheker getrennt werden. Ärzte durften keine Apotheke besitzen bzw. daran beteiligt sein. Auch die Preise für die Apotheken-Waren wurden reguliert.

1345 erließ Karl IV. als römisch-deutscher König eine weitere Medizinal-Ordnung, die die Grundlage für die städtische Apothekerordnung wurde. Aus dem Apotheker als fliegender Händler von Gewürzen und Drogen sowie Heilpflanzen und Arzneien war nunmehr ein sesshafter Händler geworden.

Quelle: Marketingverein Familienregion HOY e.V.

Die Rechte und Pflichten des Apothekers

1. Den Apotheker-Beruf darf nur eine bestimmte Person ausüben.
2. Krämern, Kräuterfrauen u.a. ist verboten, Arzneien herzustellen oder zu verkaufen, außer auf bestimmten Jahrmärkten.
3. Der Apotheker hat das Recht zum alleinigen Verkauf von Apothekenwaren sowie zur Herstellung von Arzneien nach Verordnung durch Doktor oder Magister.
4. Der Apotheker besitzt das Privileg zur Branntweinherstellung und dessen Verkauf.Ausnahme: Barbiere und Bade dürfen für die eigene Arbeit Branntwein herstellen, aber nicht verkaufen.
5. Es gilt das Gebot, dass der Apotheker gesammelte Kräuter nur in Apotheke, nicht aber auf Märkten verkauft werden sollte.
6. Das Apotheker-Gewerbe ist von Steuern und Diensten befreit. Ausgenommen davon sind die möglichen Besitzungen eines Apothekers
7. Es gilt die Pflicht zur Abgabe von Arzneien an alle, ob arm oder reich, in guter Qualität und zu verträglichen Preisen.
8. Der Apotheker hat die Pflicht sich kontrollieren zu lassen.

Ein Projekt des Marketingvereins Familienregion HOY e. V. mit freundlicher Unterstützung durch:

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